TIHANGE – Wir haben erhebliche Sicherheitsbedenken bezogen auf das Zwischenlager, welches auf dem Gelände des Rissereaktors errichtet werden soll. Der Bau dieses Lagers wurde bereits genehmigt, ohne die nach EU Recht notwendige grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Wir fordern den offiziellen Einspruch der Landesregierungen von NRW und RLP gegen die Genehmigung OHNE grenzüberschreitende UVP.….
So began unser Artikel vom 9. Juni 2020, den Ihr natürlich hier nachlesen könnt.
In unserem Brief haben wir die Landesregierungen von NRW und RLP aufgefordert unsere Fakten zu prüfen und offiziell Einspruch bei der Belgischen Regierung und den Aufsichtsbehörden einzulegen.
Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat uns mit Schreiben vom 20.07.2020 den Eingang unseres Schreibens bestätigt und teilte uns mit:
“Für die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei grenznahen Zwischenlagern ist nicht das Land RLP, sondern das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig.”
Man wollte sich nach Rücksprache mit dem BASE melden.
Unsere regelmäßigen Nachfragen in NRW und RLP brachten auch keine neuen Erkenntnisse, außer das es irgendwie noch dauern wird und man sich zur Sache nicht äussern möchte.
Unterdessen werden auf dem Gelände in Tihange bereits lustig Fakten geschaffen.
Mit Schreiben vom 30.11.2020 teilt uns das NRW Umweltministerium mit, dass die nationale UVP der Belgier wohl behauptet, bei uns seien wohl keine Probleme zu erwarten und
“Eine grenzüberschreitende Beteiligung wurde demnach nicht durchgeführt.
Das MULNV bedauert diese Entscheidung und wird gemeinsam mit dem MWIDE und dem Innenministerium die bestehenden Kontakte im Rahmen der Gremienarbeit auf Expertenebene (insbesondere die deutsch- belgische Nuklearkommission DBNK) nutzen, um seinem Bedauern gegenüber dieser Vorgehensweise Ausdruck zu verleihen. Ferner soll im Rahmen der DBNK gemeinsam mit dem Bund darauf hingewirkt werden, im Fall weiterer Vorhaben zur Errichtung von Zwischenlägern am Verfahren beteiligt zu werden.”
Hier gehts zur belgischen UVP
Aus RLP kam heute eine detaillierte Antwort und das Angebot uns ggf. beim Einspruch in Brüssel (ESPOO) zu unterstützen.
Nachtrag 05.01.2021:
Das Ministerium in RLP hat Informationen bei dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingeholt und sind weitgehend dieser Argumentation gefolgt.
Das wiederum ist uns sehr schwer gefallen und wir haben beschloßen Beschwerde über den Verstoß gegen das EU-Recht durch den Belgischen Staat gegen die RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 zu erheben.
Ihr könnt die Stellungnahme hier nachlesen.
Wir bleiben dran und halten Euch hier auf dem Laufenden, ausserdem planen wir eine Info Veranstaltung im 2. Quartal 2021.
Zugehörige Artikel:
TIHANGE – erhebliche Sicherheitsbedenken für Zwischenlager – UVP gefordert