"Der geplante Standort für das neue Mülllager zwischen den Kühltürmen von Tihange 2 und 3"

UVP zum neuen Zwischenlager in Tihange

TIHANGE – Wir haben erhe­bliche Sicher­heits­be­denken bezo­gen auf das Zwis­chen­lager, welch­es auf dem Gelände des Ris­sereak­tors errichtet wer­den soll. Der Bau dieses Lagers wurde bere­its genehmigt, ohne die nach EU Recht notwendi­ge gren­züber­schre­i­t­ende Umweltverträglichkeit­sprü­fung (UVP).
Wir fordern den offiziellen Ein­spruch der Lan­desregierun­gen von NRW und RLP gegen die Genehmi­gung OHNE gren­züber­schre­i­t­ende UVP.….

So began unser Artikel vom 9.  Juni 2020, den Ihr natür­lich hier nach­le­sen könnt.
In unserem Brief haben wir die Lan­desregierun­gen von NRW und RLP aufge­fordert unsere Fak­ten zu prüfen und offiziell Ein­spruch bei der Bel­gis­chen Regierung und den Auf­sichts­be­hör­den einzulegen.

Das Umwelt­min­is­teri­um Rhein­land-Pfalz hat uns mit Schreiben vom 20.07.2020 den Ein­gang unseres Schreibens bestätigt und teilte uns mit:

“Für die Durch­führung ein­er gren­züber­schre­i­t­en­den Umweltverträglichkeit­sprü­fung bei gren­z­na­hen Zwis­chen­lagern ist nicht das Land RLP, son­dern das Bun­de­samt für die Sicher­heit der nuk­learen Entsorgung (BASE) zuständig.”

Man wollte sich nach Rück­sprache mit dem BASE melden.
Unsere regelmäßi­gen Nach­fra­gen in NRW und RLP bracht­en auch keine neuen Erken­nt­nisse, außer das es irgend­wie noch dauern wird und man sich zur Sache nicht äussern möchte.
Unter­dessen wer­den auf dem Gelände in Tihange bere­its lustig Fak­ten geschaffen.

Mit Schreiben vom 30.11.2020 teilt uns das NRW Umwelt­min­is­teri­um mit, dass die nationale UVP der Bel­gi­er wohl behauptet, bei uns seien wohl keine Prob­leme zu erwarten und

Eine gren­züber­schre­i­t­ende Beteili­gung wurde dem­nach nicht durchgeführt.
Das MULNV bedauert diese Entschei­dung und wird gemein­sam mit dem MWIDE und dem Innen­min­is­teri­um die beste­hen­den Kon­tak­te im Rah­men der Gremien­ar­beit auf Expertenebene (ins­beson­dere die deutsch- bel­gis­che Nuk­lear­kom­mis­sion DBNK) nutzen, um seinem Bedauern gegenüber dieser Vorge­hensweise Aus­druck zu ver­lei­hen. Fern­er soll im Rah­men der DBNK gemein­sam mit dem Bund darauf hingewirkt wer­den, im Fall weit­er­er Vorhaben zur Errich­tung von Zwis­chen­lägern am Ver­fahren beteiligt zu werden.”

Hier gehts zur bel­gis­chen UVP

Aus RLP kam heute eine detail­lierte Antwort und das Ange­bot uns ggf. beim Ein­spruch in Brüs­sel (ESPOO) zu unterstützen.
Nach­trag 05.01.2021:
Das Min­is­teri­um in RLP hat Infor­ma­tio­nen bei dem Bun­de­samt für die Sicher­heit der nuk­learen Entsorgung (BASE) einge­holt und sind weit­ge­hend dieser Argu­men­ta­tion gefolgt.
Das wiederum ist uns sehr schw­er gefall­en und wir haben beschloßen Beschw­erde über den Ver­stoß gegen das EU-Recht durch den Bel­gis­chen Staat gegen die RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezem­ber 2011 zu erheben.
Ihr kön­nt die Stel­lung­nahme hier nachlesen.

Wir bleiben dran und hal­ten Euch hier auf dem Laufend­en, ausser­dem pla­nen wir eine Info Ver­anstal­tung im 2. Quar­tal 2021.


Zuge­hörige Artikel:

TIHANGE – erhe­bliche Sicher­heits­be­denken für Zwis­chen­lager – UVP gefordert

Tihange: Ein neuer Plan mit Langzeitfolgen

 

 

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