Unsere Beitragsordnung

Beitrag­sor­d­nung der Ini­tia­tive 3Rosen e.V. Aachen

1 Ermäch­ti­gungs­grund­lage

Diese Beitrag­sor­d­nung set­zt die Bes­tim­mung des § 3 Nr. 8 der in der Mit­gliederver­samm­lung vom 27.09.2022 beschlosse­nen Vere­inssatzung um.

2 Beitragspflicht

Das Beitragsaufkom­men ist eine wesentliche Grund­lage für die finanzielle Ausstat­tung des Vere­ins. Daher ist der Vere­in darauf angewiesen, dass alle Mit­glieder ihrer in der Satzung grund­sät­zlich ver­ankerten Beitragspflicht pünk­tlich in vollem Umfang nachkom­men. Nur so kann der Vere­in seine Auf­gaben erfüllen. Jedes Vere­ins­mit­glied hat daher einen jährlichen Mit­glieds­beitrag zu zahlen.

Ehren­mit­glieder und Mit­glieder die das 18. Leben­s­jahr noch nicht erre­icht haben sind beitragsfrei.

3 Höhe und Fäl­ligkeit des Beitrags

Der Mit­glieds­beitrag beträgt jährlich 60 Euro (i.W. sechzig Euro). Er ist jew­eils am 01. März eines jeden Jahres fäl­lig. Für die Rechtzeit­igkeit der Zahlung kommt es auf den Ein­gang des Beitrags auf dem Vere­in­skon­to an
Auf Antrag kann der Mit­glieds­beitrag vom Vor­stand ermäßigt werden.

4 Zahlungs­form

Die Mit­glieds­beiträge wer­den von den Mit­gliedern bis zu dem genan­nten Ter­min auf das Vere­in­skon­to bei der Sparkasse Aachen IBAN DE89 3905 0000 1072 8942 54 über­wiesen. Bei einem Beitragsrück­stand beträgt die Mah­nge­bühr 5 Euro je Mahnung.

5 Kündi­gung der Mitgliedschaft

Hat ein Mit­glied seine Mit­glied­schaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeit­punkt der Beendi­gung der Mit­glied­schaft verpflichtet, seinen Mit­glieds­beitrag zu leisten.

6 Änderun­gen

Änderun­gen, die die Höhe des Beitrags betr­e­f­fen, wer­den von der Mit­gliederver­samm­lung mit ein­fach­er Mehrheit beschlossen. Über alle anderen Änderun­gen, die diese Beitrag­sor­d­nung betr­e­f­fen, entschei­det der Vorstand.

7 Inkraft­treten

Diese Beitrag­sor­d­nung tritt mit Wirkung 01.01.2023 in Kraft

Aachen, 27.09.2022