Atomausstieg in Belgien — eine unendliche Geschichte?

Auf­grund viel­er Nach­fra­gen von Men­schen, die unsere Web­site nutzen, um unab­hängige Infor­ma­tio­nen über das Hin und Her beim bel­gis­chen Atom­ausstieg zu bekom­men, haben wir uns um den Jahreswech­sel herum drange­set­zt, um zu doku­men­tieren, was bis dato in den let­zten Jahren passiert ist. Also bitte lesen, um zu wis­sen, ob nach dem Erfolg bei den Ris­sereak­toren für uns als Betrof­fene in Hauptwin­drich­tung der Reak­toren alles in geord­neten Bahn laufen wird … oder was noch weit­er­hin unser zivilge­sellschaftich­es Engage­ment braucht, damit die bel­gis­chen Nach­barn den begonnenen Weg schnell­stens zu Ende gehen.

(Kleine Vorwarnung: Der folgende Text mag wegen seiner nicht vemeidbaren Länge — es geht schließlich um Geschichte und Zukunft von 7 Reaktorblöcken — etwas mühsam sein online zu lesen. Die Alternative: Den PDF Button am Ende drücken, dann ggf. ausdrucken und ganz entspannt darüber sinnieren, was wir in den letzten Jahren in Sachen belgischer Energiewende mit angestoßen haben und leider auch noch vor uns haben.)

Die politischen Wechselbäder

Kurz vor Wei­h­nacht­en 2021 sah es noch so aus, als ob Bel­gien in naher Zukun­ft das dritte Land in Europa wer­den kön­nte, das aus dem laufend­en Betrieb sein­er Atom­kraftwerke bis 2025 kom­plett aussteigt. (Das erste Land war übri­gens Ital­ien durch Volk­sentscheid in den 80er Jahren.)

  • Die neue Brüs­sel­er „Vival­di- Koali­tion“ aus 7 Parteien war im Okto­ber 2020 mit der Vere­in­barung ges­tartet, keinem der sieben AKW- Blöcke eine Laufzeitver­längerung über die gülti­gen Betrieb­s­genehmi­gun­gen hin­aus zu gewähren.

18 Monate nach den lan­desweit­en Wahlen im Mai 2019 stand die „Vival­di- Koali­tion“ endlich. Über­set­zt in die deutsche poli­tis­che Far­ben­lehre ist dies eine Dop­pel-Ampel der Lib­eralen, Sozialdemokrat­en und Grü­nen aus Wal­lonie und Flan­dern mit einem „schwarzen Strahler“, den flämis­chen Christ­demokrat­en. Der Lib­erale De Croo aus Flan­dern wurde Min­is­ter­präsi­dent und die Grü­nen beka­men mit Tinne van der Straeten das Energieministerium.

Wann soll/ muss welches AKW abgeschaltet werden?

Es fol­gt in der Rei­hen­folge des Alters der Reak­tor­blöcke ein Überblick über den Stand der Dinge.

Die „illegale“ Laufzeitverlängerung von Doel 1 & 2

Zur Ein­schätzung der Recht­slage ist es wichtig zu wis­sen, dass alle bel­gis­chen Reak­toren nur eine geset­zliche Betrieb­s­genehmi­gung von 40 Jahren haben. Die bei­den ältesten Reak­toren hät­ten demgemäß im Jahr 2015 außer Betrieb genom­men müssen. Die dama­lige Regierungsmehrheit, bekan­nt für ihren stram­men Pro-Atom-Kurs, sorgte für ein Son­derge­setz, das eine 10-jährige Laufzeitver­längerung ermöglichte.

Zwei bel­gis­che Umweltver­bände klagten beim bel­gis­chen Ver­fas­sungs­gericht, weil keine län­derüber­greifende, inter­na­tionale Umweltverträglichkeits- Prü­fung (i‑UVP) durchge­führt wurde. Die ober­sten Richter fühlten sich mit dieser Frage über­fordert und bat­en um Klärung durch den Europäis­chen Gericht­shof, ob eine solche i‑UVP erforder­lich wäre. Man hielt das für zweifel­haft, weil doch in der zuständi­gen EU-Richtlin­ie nur der Neubau und der Abriss eines Reak­tors expliz­it erwäh­nt seien.

Der EuGH erk­lärt in seinem am 29. Juli 2019 veröf­fentlicht­en Urteil: dass dieses Pro­jekt „hin­sichtlich der Gefahren für die Umwelt ein Aus­maß hat, das dem der Erstin­be­trieb­nahme dieser Kraftwerke ver­gle­ich­bar ist. Fol­glich muss ein solch­es Pro­jekt zwin­gend ein­er Prü­fung in Bezug auf seine Auswirkun­gen auf die Umwelt gemäß der UVP-Richtlin­ie unter­zo­gen wer­den… Da die bei­den Blöcke zudem in der Nähe der bel­gisch-nieder­ländis­chen Gren­ze ste­hen, muss ein solch­es Pro­jekt auch einem gren­züber­schre­i­t­en­den Prü­fungsver­fahren unter­zo­gen wer­den. Diese Prü­fung muss vor dem Erlass des Geset­zes, mit dem die Laufzeit der betr­e­f­fend­en Kraftwerke ver­längert wird, stattfinden“.

Dieses bahn­brechende Urteil wird in den kom­menden Jahren für alle Altreak­toren in der EU gravierende Fol­gen haben! Die Zeit­en sind vor­bei, in denen die Atom­staat­en meinen kon­nten, dass eine Laufzeitver­längerung ein­fach durch ein Lan­des­ge­setz abge­hakt wer­den kann. 

Das bel­gis­che Ver­fas­sungs­gericht fol­gte im März 2020 dem EuGH- Urteil und annul­lierte das Son­derge­setz von 2015 und forderte die Regierung auf, die unter­lassene UVP nachzu­holen und dabei in einem Umkreis von 1.000 (!) km vom Stan­dort die Öffentlichkeit einzubeziehen. Dieses öffentliche Kon­sul­ta­tion wurde im Som­mer 2021 durchge­führt (s. https://3rosen.eu/einspruch-zur-laufzeitverlaengerung-der-atomreaktoren-doel-1-und‑2/ ) und sollte Ende 2022 abgeschlossen werden.

Dennoch laufen die beiden Altreaktoren weiter. Warum?

Die Bel­gi­er nutzen derzeit eine Hin­tertür, die das EuGH- Urteil ihnen offen gelassen hat­te: Wenn, wie in diesem Präze­den­z­fall, Rechtssicher­heit durch eine i‑UVP erst nachträglich hergestellt wer­den kann, ist es möglich diese auch par­al­lel zum Weit­er­be­trieb der Reak­toren vorzunehmen, wenn „eine tat­säch­liche und schw­er­wiegende Gefahr, dass die Stromver­sorgung des betr­e­f­fend­en Mit­glied­staats unter­brochen wird, abzuwen­den (ist), der nicht mit anderen Mit­teln und Alter­na­tiv­en, ins­beson­dere im Rah­men des Bin­nen­mark­ts, ent­ge­genge­treten wer­den kann. Diese Aufrechter­hal­tung darf sich nur auf den Zeitraum erstreck­en, der abso­lut notwendig ist, um die betr­e­f­fende Rechtswidrigkeit zu beseitigen.“

Für die „Besei­t­i­gung der Rechtswidrigkeit“ (= ille­gale LZV ggf. nachträglich legal­isieren) wurde dem Land Bel­gien eine Frist von 3 Jahren eingeräumt. Wenn man den Beschluss des Ver­fas­sungs­gericht­es als Start des Ver­fahrens ansieht, dann müsste spätestens im März 2023 hier Klarheit geschaf­fen werden.

Da sich das Ver­fahren bere­its seit Jahren hinzieht und offiziell bis­lang nichts dazu ver­lautete, ist zu befürcht­en, dass die Entschei­dung so aus­fall­en wird:

  • Die Altreak­toren kön­nen bis 2025 weit­er­be­trieben wer­den, aber dann ist nach Recht und Gesetz ist endgültig Schluss.

Denn die Proze­dur der LZV (es gab ca. 10.000 Ein­sprüche) wer­den sich die Prüfer nicht noch ein­mal antun, um ggf. nochmal 10 Jahre bis 2035 zu ver­längern. Dieser Prozess müsste aus den Erfahrun­gen mit dem hier­für erforder­lichen Aufwand und Zeitbe­darf längst begonnen haben. Der hier­für erforder­liche Antrag des Betreibers ist bis­lang nicht gestellt worden.

Was wird aus Tihange 1?

Alles zuvor Gesagte hätte eigentlich auch für den ältesten Reak­tor vor unser­er Aach­en­er Haustüre gel­ten müssen, da er eben­falls auf dem inter­nen bel­gis­chen Dienst­weg eine LZV bis 2025 erhal­ten hat­te. Aber nie­mand klagte dage­gen, weil angesichts der damit ver­bun­den Kosten keine weit­ere Klage ein­gere­icht wurde, während der Grund­satzprozess noch die Mühlen der Jus­tiz beschäftigte.

Deshalb wird es wohl darauf hin­aus­laufen, dass T 1 im Okto­ber 2025 nach 50 Betrieb­s­jahren endlich still­gelegt wird.

Dies entspricht augen­schein­lich sowohl der Pla­nung von Engie/ Elec­tra­bel als auch der aktuellen Ausstiegsstrate­gie der bel­gis­chen Regierung. Dies ist für unsere Region beson­ders wichtig – nicht nur weil wir nahe­bei und in Hauptwin­drich­tung leben, son­dern weil dieser Reak­tor immer wieder durch Pan­nen und Stör­fälle von sich Rede macht. 

Was wurde aus den Rissereaktoren?

Die gute Nachricht lag schon zur ersten Veröf­fentlichung dieser Recherche (Ende Dez. 2022) vor: Doel 3 wurde Ende Okto­ber 2022 endgültig run­terge­fahren. Dies stand „spitz auf knopf“. Zum einen hat­te kurz vor Schluss, die Innen­min­is­terin Ver­lin­den von den flämis­chen Christ­demokrat­en (jen­seits ihrer Zuständigkeit­en) im Allein­gang bei der Atom­auf­sicht eine Stel­lung­nahme ange­fragt, ob man nicht Doel 3 angesichts der Energiekrise weit­er­laufen lassen kön­nte. Sie wurde von der FANC und vom Min­is­ter­präsi­den­ten Croo bin­nen weniger Tage in die Schranken ver­wiesen. Zum anderen gab es Eilk­la­gen von zwei Vere­inen der Atom­lob­by, die einen Ausstieg aus dem Ausstieg für Doel 3 ver­langten. Diese wur­den von dem angerufe­nen Brüs­sel­er Gericht am 17.11.2022 abgewiesen.

Nie­mand in ver­ant­wortlich­er Posi­tion hat­te in Bel­gien ein Inter­esse daran, dieses Fass noch mal aufzumachen. 

Schon im März 2019 hat­te die ENGIE-Vor­sitzende Isabelle Kocher in Lon­don auf der Vorstel­lung der Konz­ern­strate­gie gesagt: „Es gibt keine Debat­te über Doel 3 und Tihange 2, die 2022 und 2023 geschlossen wer­den müssen. 615 Mil­lio­nen Euro wur­den schon als Abschrei­bun­gen ver­bucht.“ (Bel­gien­in­fo, BRF, 3.8.2019).

Deshalb ging Tihange 2 am 31.01.2023 endgültig vom Netz… und am Sa, 4. Feb­ru­ar 2023 haben wir den (späten) Erfolg des jahre­lan­gen Kampfes gegen diese Hochrisiko­re­ak­toren im forum M gehörig gefeiert :-).

Laufzeitverlängerung für die jüngsten Reaktoren?

Vor einem Jahr war die Beschlus­slage noch ein­deutig. Auch die bei­den jüng­sten der Reak­toren (T 3 + D 4) soll­ten nach 40 Jahren Betrieb­szeit, also in 2025, vom Netz genom­men wer­den … so stand es schon im Vival­di- Koali­tionsver­trag. Doch die Energiekrise durch den Ukraine- Krieg war für die bel­gis­chen Atom­lob­by­is­ten eine willkommene Gele­gen­heit für ein „Roll­back“. Mit der Block­ade der Genehmi­gung von zwei neuen Gaskraftwerken erhöht­en die flämis­chen Recht­saußen­parteien den Druck auf die Bun­desregierung, an der sie nicht beteiligt sind. Die geset­zliche Ver­ankerung des Atom­ausstiegs lässt immer noch auf sich warten. Aber der Rei­he nach:

Laut Presse­bericht­en hat­te der Betreiber ENGIE die Regierung schon vor über 2 Jahren aufge­fordert bis Ende 2020, eine Entschei­dung zu fällen, ob eine LZV der jüng­sten Reak­toren aus Grün­den der Ver­sorgungssicher­heit in Frage käme. Man rechne, so hieß es, mit ein­er Dauer von 5 Jahren, um die Laufzeitver­längerung (LZV) tech­nisch und rechtlich über die Bühne zu brin­gen. Die geforderte klare Ansage von Regierungs­seite kam auch im Lauf der Jahres 2021 nicht.

Daraufhin sagte der bel­gis­che Chef des Stromkonz­erns Engie, Thier­ry Saege­man, vor einem Jahr in erstaunlich­er Offen­heit (Quelle: Nuk­lear­fo­rum CH, 17.12.2021; WDR 19.03.2202; und AZ/AN 29.06.2021):

Die Anzahl der vor uns liegen­den Hin­dernisse macht eine Laufzeitver­längerung nicht mehr möglich… Wir woll­ten, aber es ist keine Frage des Wol­lens mehr, son­dern es ist eine Frage des Kön­nens“. Geset­ze zu ändern und Zeit­pläne zu ver­längern, sei keine Lösung mehr, fügte er hinzu… In diesem Zusam­men­hang könne „eine Laufzeitver­längerung eines Kernkraftwerks, nicht ein­fach impro­visiert wer­den“.
Heute käme für ihn die Entschei­dung, Ein­heit­en länger laufen zu lassen, „sportlich gese­hen einem 3000-Meter-Steeple-Lauf mit vie­len Hin­dernissen“ gle­ich, während der Regierungs­plan A – der zügige Bau von Gaskraftwerken – „einem 100-Meter-Lauf“ entspreche. Laut Saege­man müsse man sich jet­zt dem Rück­bau der Reak­toren zuwen­den. „Engie hat sich dazu entsch­ieden, die Vor­bere­itun­gen für eine Laufzeitver­längerung zu been­den.“ Der Konz­ern bere­it­et das Ende von Tihange 2 und Doel 3 vor. „Abschal­tung und Rück­bau wer­den geplant“, sagte Sprecherin Hugé.

Dem CEO von ENGIE war augen­schein­lich klarge­wor­den, dass die Sicher­heit­sprü­fung für eine LZV nicht mehr ohne Beteili­gung der Nach­bar­län­der im Umkreis von 1.000 km über die Bühne gehen könne. Das kann dauern…

Die Atomaufsicht als atomarer Brückenbauer?

In diese öffentliche Debat­te platzte im Jan­u­ar 2022 eine Pressemit­teilung der bel­gis­chen Atom­auf­sicht (FANK) mit dem Titel: „Die Sicher­heit­san­forderun­gen wer­den aufrechter­hal­ten — Eine gewisse Flex­i­bil­ität bei den Umset­zungs­fris­ten ist möglich“. 

Die FANK unter­schei­det in diesem Papi­er zwis­chen erforder­lichen Anforderun­gen“ und „möglichen Anpas­sun­gen“ in der Sicher­heits­frage. Zitat:

Die erforder­lichen Anforderun­gen sind abso­lut notwendi­ge Verbesserun­gen, um die geset­zlich fest­gelegten Pla­nungsan­forderun­gen zu erfüllen. Sie sind vor der Betrieb­szeitver­längerung umzuset­zen. Die möglichen Anpas­sun­gen sind zusät­zliche Verbesserun­gen, die nicht unbe­d­ingt erforder­lich sind, jedoch die Sicher­heit erhöhen.“  Weit­er heißt es:

Der FANK muss „der Betreiber der Kernkraftwerke, ENGIE Elec­tra­bel, ein Dossier zum Langzeit­be­trieb (LTO, Long Term Oper­a­tion) mit einem entsprechen­den Aktion­s­plan vor­legen. In einem solchen Plan wird beschrieben, wie der Betreiber das Sicher­heit­skonzept verbessern will und wie er mit der Alterung sein­er Anla­gen und den kün­ftig zu berück­sichti­gen­den men­schlichen Fak­toren umge­hen will.“

Um das Ver­fahren zu beschle­u­ni­gen schlägt die FANK vor, dass für bes­timmte Maß­nah­men des Aktion­s­plans „ein begren­zter Auf­schub ihrer Umset­zung die Sicher­heit nicht beein­trächti­gen würde, wenn ein län­geres Abschal­ten der Kern­reak­toren für die Ver­sorgungssicher­heit prob­lema­tisch wäre“.

Was heißt diese verk­lausulierte For­mulierung im Klartext?

Wer­den von vorne­here­in „mögliche Anpas­sun­gen, welche die Sicher­heit erhöhen“, als „nice to have“, aber nicht erforder­lich aus dem Genehmi­gungsver­fahren aus­geklam­mert – und damit wahrschein­lich auch aus der i‑UVP? Es geht um 40 Jahre alte Reak­toren, die noch mal für 10 weit­ere Jahre fit gemacht wer­den sollen, und dafür kann es nur eine Strate­gie im Inter­esse der Men­schen im Herzen Europas geben:

  • Es ist alles zu tun und nichts zu unter­lassen, was die Sicher­heit der Anlage betrifft.

Wenn die tech­nis­che und rechtliche Umset­zung der Maß­nah­men mehr Zeit in Anspruch nimmt als das, was das derzeit gültige Abschalt­da­tum vorgibt (s. Bild von der FANK- Web­site), dann wer­den die betr­e­f­fend­en Reak­tor­blöcke halt eine Zeit lang nicht zur Ver­fü­gung ste­hen. Na und?

Die Ver­sorgungssicher­heit kann, so ste­ht es im oben zitierten EuGH- Urteil, „mit anderen Mit­teln und Alter­na­tiv­en, ins­beson­dere im Rah­men des Bin­nen­mark­ts, ent­ge­genge­treten werden“.

Im Win­ter 2014/2015, als fast alle AKW-Blöcke aus den ver­schieden­sten Grün­den monate­lang still­standen, hat­te Bel­gien eine solche Sit­u­a­tion schon ein­mal ohne Black­out über­standen. Durch die sei­ther instal­lierten Net­zer­weiterun­gen (z. B. die neue ALLEGRO Leitung vom Rhein­land nach Lüt­tich) ist der nötige Strom­fluss aus dem EU- Bin­nen­markt bess­er denn je möglich.

Eine defin­i­tive Entschei­dung der neuen Regierung in Brüs­sel, den Prozess der Pla­nung und Prü­fung ein­er eventuellen LZV in Gang zu set­zen, gibt es jedoch immer noch nicht und ist wohl erst im kom­menden Jahr 2023 zu erwarten.

Wohin mit dem Atommüll?

Ob über­haupt ein Weit­er­be­trieb der Reak­toren T 3 & D 4 möglich ist, hängt wesentlich davon ab, ob es Zwis­chen­lagerka­paz­itäten für den dann zusät­zlich anfal­l­en­den Atom­müll gibt. Damit sind wir wieder bei dem The­ma unser­er let­zten atom­aren Live-Ver­anstal­tung im forum M am 29.03.2022. Die Vorträge hierzu kön­nen HIER angeschaut bzw. Run­terge­laden werden.

Die Pläne von Electrabel/Engie in Tihange und Doel neue Zwis­chen­lager für Cas­toren zu bauen – und zwar mit katas­trophaler Bautech­nik und in gefährlich­er Nähe der An- und Abflu­grouten des Flughafens Liége- Bier­set – sind Gegen­stand unser­er Beschw­erde bei der EU, weil eine län­derüber­greifende UVP auch in diesem Fall nicht erfol­gte. Aktuelle Infos hierzu: HIER klick­en.

Es hier­für noch nicht zu spät. Es ist vor Ort noch nichts im Bau — auch Vor­bere­itun­gen hierzu sind aktuell nicht erkennbar.

 

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