Aufgrund vieler Nachfragen von Menschen, die unsere Website nutzen, um unabhängige Informationen über das Hin und Her beim belgischen Atomausstieg zu bekommen, haben wir uns noch mal drangesetzt, um zu dokumentieren, wie der aktuelle Stand derzeit ist. Also bitte lesen, um zu wissen, worauf wir uns als Betroffene in Hauptwindrichtung der Reaktoren freuen dürfen … und was noch weiterhin unser zivilgesellschaftiches Engagement braucht, damit die belgischen Nachbarn den begonnenen Weg zu Ende gehen.
(Kleine Vorwarnung: Der folgende Text mag wegen seiner nicht vemeidbaren Länge — es geht schließlich um Geschichte und Zukunft von 7 Reaktorblöcken — etwas mühsam sein online zu lesen. Die Alternative: Den PDF Button am Ende drücken, dann ggf. ausdrucken und ganz entspannt darüber sinnieren, was wir in den letzten Jahren in Sachen belgischer Energiewende mit angestoßen haben.)
Aktuelle Ergänzung, 10./11.01.2023
Nach dem Jahreswechsel 2022/23 wurde öffentlich, dass nach einem halben Jahr Verhandlungen eine Einigung zwischen der Regierung und ENGIE/ Electrabel erzielt wurde, um den Prozess der Planung und Prüfung einer eventuellen LZV in Gang zu setzen. “An dem Vorhaben soll sich nach Angaben von Ministerpräsident De Croo zur Hälfte der belgische Staat und zur Hälfte der Betreiber Engie beteiligen”. Mit dieser Formulierung sind die Kosten der notwendigen Nachrüstungen gemeint. Das heißt im Klartext, dass die belgischen Steuerzahler für ihre Sicherheit zur Hälfte selber aufkommen müssen. Auch eine Methode die Stromerzeugungskosten aus der Atomkraft kleinzurechnen und den Betreibern die Profite zu sichern.
Der Brüsseler Korrespondent Eric Bonse bezifferte am 11. Januar in der taz die Summe, um die es geht auf “rund 20 Milliarden Euro laut französischen Medienberichten”. Ob sich dies nur auf für sicherheitstechnischen Nachrüstungen bezieht oder auch die zwischen Regierung und ENGIE strittigen Rücklagen für die Atommüllentsorgung und den Rückbau der anderen Altreaktoren einschließt, ist bislang nicht differenziert publiziert worden.
Die Atomaufsicht (FANK) hält in ihrem jüngsten Dossier vom 14.12.2022 daran fest, dass bestimmte sicherheitstechnische “Verbesserungsmöglichkeiten… möglicherweise nach 2025 realisiert werden können… Dieser neue Zeitplan erfordert eine Anpassung dieser Anforderungen”. Es bleibt für uns dabei:
- Es ist alles zu tun und nichts zu unterlassen, was die Sicherheit der Anlage betrifft. Vorher ist ein Weiterbetrieb der Reaktoren ein No Go.
Immerhin hat man bei der FANK mittlerweile zur Kenntnis genommen, dass eine länderübergreifende UVP hierfür erforderlich ist. Man will sich am Verfahren der nachgeholten Beteiligung für Doel 1 & 2 orientieren. Hierbei hatte sich die zuständige Wirtschaftsministerium der alten NRW Regierung kaum engangiert. HIER nachzulesen.
Jedoch in NRW hat sich nach dem Regierungswechsel etwas getan. Die grün geführten Ministerien für Wirtschaft und Umwelt hatten schon im Oktober 2022 auf ihren Websites mitgeteilt:
„Ministerin Mona Neubaur erklärte: „ Deshalb ist die Durchführung von grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken in angrenzenden Nachbarstaaten eine langjährige Forderung Nordrhein-Westfalens. Daher wird sich das Land selbstverständlich an dem Verfahren beteiligen.“ Umweltminister Oliver Krischer ergänzt: „Wir haben das zuständige Bundesumweltministerium deshalb gebeten, den belgischen Behörden unsere Beteiligungsabsichten mitzuteilen. Nordrhein-Westfalen werde die Federführung für die Öffentlichkeitsbeteiligung auf deutscher Seite übernehmen”
Eine aktuelle Stellungnahme auf der Ministeriums- Website bekräftigt: “Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, die Anrainerinteressen Nordrhein-Westfalens und seiner Bevölkerung in Bezug auf die Umwelt- und Sicherheitsbelange bestmöglich zu vertreten. Dafür werden alle zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Mittel genutzt.”
Nun zum Report über alle Facetten des belgischen Atomaustiegs.
Kurz vor Weihnachten 2021 sah es noch so aus, als ob Belgien das dritte Land in Europa werden könnte, das aus dem laufenden Betrieb seiner Atomkraftwerke bis 2025 komplett aussteigt. (Das erste Land war übrigens Italien durch Volksentscheid in den 80er Jahren.)
- Die neue Brüsseler „Vivaldi- Koalition“ aus 7 Parteien war im Oktober 2020 mit der Vereinbarung gestartet, keinem der sieben AKW- Blöcke eine Laufzeitverlängerung über die gültigen Betriebsgenehmigungen hinaus zu gewähren.
18 Monate nach den landesweiten Wahlen im Mai 2019 stand die „Vivaldi- Koalition“ endlich. Übersetzt in die deutsche politische Farbenlehre ist dies eine Doppel-Ampel der Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen aus Wallonie und Flandern mit einem „schwarzen Strahler“, den flämischen Christdemokraten. Der Liberale De Croo aus Flandern wurde Ministerpräsident und die Grünen bekamen mit Tinne van der Straeten das Energieministerium.
Wann soll/ muss welches AKW abgeschaltet werden?
Es folgt in der Reihenfolge des Alters der Reaktorblöcke ein Überblick über den Stand der Dinge.
Die „illegale“ Laufzeitverlängerung von Doel 1 & 2
Zur Einschätzung der Rechtslage ist es wichtig zu wissen, dass alle belgischen Reaktoren nur eine gesetzliche Betriebsgenehmigung von 40 Jahren haben. Die beiden ältesten Reaktoren hätten demgemäß im Jahr 2015 außer Betrieb genommen müssen. Die damalige Regierungsmehrheit, bekannt für ihren strammen Pro-Atom-Kurs, sorgte für ein Sondergesetz, das eine 10-jährige Laufzeitverlängerung ermöglichte.
Zwei belgische Umweltverbände klagten beim belgischen Verfassungsgericht, weil keine länderübergreifende, internationale Umweltverträglichkeits- Prüfung (i‑UVP) durchgeführt wurde. Die obersten Richter fühlten sich mit dieser Frage überfordert und baten um Klärung durch den Europäischen Gerichtshof, ob eine solche i‑UVP erforderlich wäre. Man hielt das für zweifelhaft, weil doch in der zuständigen EU-Richtlinie nur der Neubau und der Abriss eines Reaktors explizit erwähnt seien.

Der EuGH erklärt in seinem am 29. Juli 2019 veröffentlichten Urteil: dass dieses Projekt „hinsichtlich der Gefahren für die Umwelt ein Ausmaß hat, das dem der Erstinbetriebnahme dieser Kraftwerke vergleichbar ist. Folglich muss ein solches Projekt zwingend einer Prüfung in Bezug auf seine Auswirkungen auf die Umwelt gemäß der UVP-Richtlinie unterzogen werden… Da die beiden Blöcke zudem in der Nähe der belgisch-niederländischen Grenze stehen, muss ein solches Projekt auch einem grenzüberschreitenden Prüfungsverfahren unterzogen werden. Diese Prüfung muss vor dem Erlass des Gesetzes, mit dem die Laufzeit der betreffenden Kraftwerke verlängert wird, stattfinden“.
Dieses bahnbrechende Urteil wird in den kommenden Jahren für alle Altreaktoren in der EU gravierende Folgen haben! Die Zeiten sind vorbei, in denen die Atomstaaten meinen konnten, dass eine Laufzeitverlängerung einfach durch ein Landesgesetz abgehakt werden kann.
Das belgische Verfassungsgericht folgte im März 2020 dem EuGH- Urteil und annullierte das Sondergesetz von 2015 und forderte die Regierung auf, die unterlassene UVP nachzuholen und dabei in einem Umkreis von 1.000 (!) km vom Standort die Öffentlichkeit einzubeziehen. Dieses öffentliche Konsultation wurde im Sommer 2021 durchgeführt und sollte 2022/2023 abgeschlossen werden. (Weitere Infos dazu und zu unserer Beteiligung hieran kann man HIER aufrufen)
Dennoch laufen die beiden Altreaktoren weiter. Warum?
Die Belgier nutzen derzeit eine Hintertür, die das EuGH- Urteil ihnen offen gelassen hatte: Wenn, wie in diesem Präzedenzfall, Rechtssicherheit durch eine i‑UVP erst nachträglich hergestellt werden kann, ist es möglich diese auch parallel zum Weiterbetrieb der Reaktoren vorzunehmen, wenn „eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr, dass die Stromversorgung des betreffenden Mitgliedstaats unterbrochen wird, abzuwenden (ist), der nicht mit anderen Mitteln und Alternativen, insbesondere im Rahmen des Binnenmarkts, entgegengetreten werden kann. Diese Aufrechterhaltung darf sich nur auf den Zeitraum erstrecken, der absolut notwendig ist, um die betreffende Rechtswidrigkeit zu beseitigen.“
Für die „Beseitigung der Rechtswidrigkeit“ (= illegale LZV ggf. nachträglich legalisieren) wurde dem Land Belgien eine Frist von 3 Jahren eingeräumt. Wenn man den Beschluss des Verfassungsgerichtes als Start des Verfahrens ansieht, dann müsste spätestens im März 2023 hier Klarheit geschaffen werden.
Da sich das Verfahren bereits seit Jahren hinzieht und offiziell bislang nichts dazu verlautete, ist zu befürchten, dass die Entscheidung so ausfallen wird:
- Die Altreaktoren können bis 2025 weiterbetrieben werden, aber dann ist endgültig Schluss.
Denn die Prozedur der LZV (es gab ca. 10.000 Einsprüche) werden sich die Prüfer nicht noch einmal antun, um ggf. nochmal 10 Jahre bis 2035 zu verlängern. Dieser Prozess müsste aus den Erfahrungen mit dem hierfür erforderlichen Aufwand und Zeitbedarf längst begonnen haben. Der hierfür erforderliche Antrag des Betreibers ist bislang nicht gestellt worden.
Was wird aus Tihange 1?
Alles zuvor Gesagte hätte eigentlich auch für den ältesten Reaktor vor unserer Aachener Haustüre gelten müssen, da er ebenfalls auf dem internen belgischen Dienstweg eine LZV bis 2025 erhalten hatte. Aber niemand klagte dagegen, weil angesichts der damit verbunden Kosten keine weitere Klage eingereicht wurde, während der Grundsatzprozess noch die Mühlen der Justiz beschäftigte.
- Deshalb wird es wohl darauf hinauslaufen, dass der Methusalem unter Tihange Reaktoren im Oktober 2025 nach 50 Betriebsjahren endlich stillgelegt wird.
Dies entspricht augenscheinlich sowohl der Planung von Engie/ Electrabel als auch der aktuellen Ausstiegsstrategie der belgischen Regierung. Dies ist für unsere Region besonders wichtig – nicht nur weil wir nahebei und in Hauptwindrichtung leben, sondern weil gerade dieser Reaktor immer wieder durch Pannen und Störfälle von sich Rede machte.
Was wird aus den Rissereaktoren?
Die gute Nachricht zuerst: Doel 3 wurde Ende Oktober 2022 endgültig runtergefahren. Dies stand „spitz auf knopf“. Zum einen hatte kurz vor Schluss, die Innenministerin Verlinden von den flämischen Christdemokraten (jenseits ihrer Zuständigkeiten) im Alleingang bei der Atomaufsicht eine Stellungnahme angefragt, ob man nicht Doel 3 angesichts der Energiekrise weiterlaufen lassen könnte. Sie wurde von der FANC und vom Ministerpräsidenten Croo binnen weniger Tage in die Schranken verwiesen. Zum anderen gab es Eilklagen von zwei Vereinen der Atomlobby, die einen Ausstieg aus dem Ausstieg für Doel 3 verlangten. Diese wurden von dem angerufenen Brüsseler Gericht am 17.11.2022 abgewiesen.
Ein ähnliches Sperrfeuer hatten wir vor ein paar Wochen auch noch bezüglich der Abschaltung von Tihange 2 befürchtet. Aber alle intensiven Recherchen kamen zu dem gleichen Ergebnis:
- Niemand in verantwortlicher Position hat in Belgien ein Interesse daran, dieses “rissige Fass” noch mal aufzumachen.
Schon im März 2019 hatte die ENGIE-Vorsitzende Isabelle Kocher in London auf der Vorstellung der Konzernstrategie gesagt: „Es gibt keine Debatte über Doel 3 und Tihange 2, die 2022 und 2023 geschlossen werden müssen. 615 Millionen Euro wurden schon als Abschreibungen verbucht.“ (Belgieninfo, BRF, 3.8.2019).
- Deshalb ist klar: Am Sa, 4. Februar 2023 werden wir den (späten) Erfolg des jahrelangen Kampfes gegen diese Hochrisikoreaktoren im forum M gehörig feiern.
Hierzu sind alle herzlich eingeladen — auch diejenigen, die lt. der untenstehenden Umfrage dem Braten bislang noch nicht trauen.

Laufzeitverlängerung für die jüngsten Reaktoren?
Vor einem Jahr war die Beschlusslage noch eindeutig. Auch die beiden jüngsten der Reaktoren (T 3 + D 4) sollten nach 40 Jahren Betriebszeit, also in 2025, vom Netz genommen werden … so stand es schon im Vivaldi- Koalitionsvertrag. Doch die Energiekrise durch den Ukraine- Krieg war für die belgischen Atomlobbyisten eine willkommene Gelegenheit für ein „Rollback“. Mit der Blockade der Genehmigung von zwei neuen Gaskraftwerken erhöhten die flämischen Rechtsaußenparteien den Druck auf die Bundesregierung, an der sie nicht beteiligt sind. Die gesetzliche Verankerung des Atomausstiegs lässt immer noch auf sich warten. Aber der Reihe nach:
Laut Presseberichten hatte der Betreiber ENGIE die Regierung schon vor über 2 Jahren aufgefordert bis Ende 2020, eine Entscheidung zu fällen, ob eine LZV der jüngsten Reaktoren aus Gründen der Versorgungssicherheit in Frage käme. Man rechne, so hieß es, mit einer Dauer von 5 Jahren, um die Laufzeitverlängerung (LZV) technisch und rechtlich über die Bühne zu bringen. Die geforderte klare Ansage von Regierungsseite kam auch im Lauf der Jahres 2021 nicht.
Daraufhin sagte der belgische Chef des Stromkonzerns Engie, Thierry Saegeman (s. Bild), vor einem Jahr in erstaunlicher Offenheit (Quelle: Nuklearforum CH, 17.12.2021; WDR 19.03.2202; und AZ/AN 29.06.2021):
„Die Anzahl der vor uns liegenden Hindernisse macht eine Laufzeitverlängerung nicht mehr möglich… Wir wollten, aber es ist keine Frage des Wollens mehr, sondern es ist eine Frage des Könnens“. Gesetze zu ändern und Zeitpläne zu verlängern, sei keine Lösung mehr, fügte er hinzu… In diesem Zusammenhang könne „eine Laufzeitverlängerung eines Kernkraftwerks, nicht einfach improvisiert werden“. Heute käme für ihn die Entscheidung, Einheiten länger laufen zu lassen, „sportlich gesehen einem 3000-Meter-Steeple-Lauf mit vielen Hindernissen“ gleich, während der Regierungsplan A – der zügige Bau von Gaskraftwerken – „einem 100-Meter-Lauf“ entspreche. „Engie hat sich dazu entschieden, die Vorbereitungen für eine Laufzeitverlängerung zu beenden.“ Der Konzern bereitet das Ende von Tihange 2 und Doel 3 vor. „Abschaltung und Rückbau werden geplant“, sagte Sprecherin Hugé.
ENGIE ist augenscheinlich klargeworden, dass die Sicherheitsprüfung für eine LZV nicht mehr ohne Beteiligung der Nachbarländer im Umkreis von 1.000 km über die Bühne gehen könne. Das kann dauern…
Die Atomaufsicht als atomarer Brückenbauer?
In diese öffentliche Debatte platzte im Januar 2022 eine Pressemitteilung der belgischen Atomaufsicht (FANK) mit dem Titel: „Die Sicherheitsanforderungen werden aufrechterhalten — Eine gewisse Flexibilität bei den Umsetzungsfristen ist möglich“.
Die FANK unterscheidet in diesem Papier zwischen „erforderlichen Anforderungen“ und „möglichen Anpassungen“ in der Sicherheitsfrage. Zitat: „Die erforderlichen Anforderungen sind absolut notwendige Verbesserungen, um die gesetzlich festgelegten Planungsanforderungen zu erfüllen. Sie sind vor der Betriebszeitverlängerung umzusetzen. Die möglichen Anpassungen sind zusätzliche Verbesserungen, die nicht unbedingt erforderlich sind, jedoch die Sicherheit erhöhen.“ Weiter heißt es:
Der FANK muss „der Betreiber der Kernkraftwerke, ENGIE Electrabel, ein Dossier zum Langzeitbetrieb (LTO, Long Term Operation) mit einem entsprechenden Aktionsplan vorlegen. In einem solchen Plan wird beschrieben, wie der Betreiber das Sicherheitskonzept verbessern will und wie er mit der Alterung seiner Anlagen und den künftig zu berücksichtigenden menschlichen Faktoren umgehen will.“
Um das Verfahren zu beschleunigen schlägt die FANK vor, dass für bestimmte Maßnahmen des Aktionsplans „ein begrenzter Aufschub ihrer Umsetzung die Sicherheit nicht beeinträchtigen würde, wenn ein längeres Abschalten der Kernreaktoren für die Versorgungssicherheit problematisch wäre“.
Was heißt diese verklausulierte Formulierung im Klartext? Werden von vorneherein „mögliche Anpassungen, welche die Sicherheit erhöhen“, als „nice to have“, aber als nicht sofort erforderlich bewertet werden, auch aus dem Genehmigungsverfahren ausgeklammert? Und damit wahrscheinlich auch aus der i‑UVP?
Es geht um 40 Jahre alte Reaktoren, die noch mal für 10 weitere Jahre fit gemacht werden sollen, und dafür kann es nur eine Strategie im Interesse der Menschen im Herzen Europas geben:
- Es ist alles zu tun und nichts zu unterlassen, was die Sicherheit der Anlage betrifft.
Wenn die technische und rechtliche Umsetzung der Maßnahmen mehr Zeit in Anspruch nimmt als das, was das derzeit gültige Abschaltdatum vorgibt (s. Bild von der FANK- Website), dann werden die betreffenden Reaktorblöcke halt eine Zeit lang nicht zur Verfügung stehen. Na und?

Die Versorgungssicherheit kann, so steht es im oben zitierten EuGH- Urteil, „mit anderen Mitteln und Alternativen, insbesondere im Rahmen des Binnenmarkts, entgegengetreten werden“.
Im Winter 2014/2015, als fast alle AKW-Blöcke aus den verschiedensten Gründen monatelang stillstanden, hatte Belgien eine solche Situation schon einmal ohne Blackout überstanden. Durch die seither installierten Netzerweiterungen (z. B. die neue ALLEGRO Leitung vom Rheinland nach Lüttich) ist der nötige Stromfluss aus dem EU- Binnenmarkt besser denn je möglich.
Wohin mit dem Atommüll?
Ob überhaupt ein Weiterbetrieb der Reaktoren T 3 & D 4 möglich ist, hängt wesentlich davon ab, ob es Zwischenlagerkapazitäten für den dann zusätzlich anfallenden Atommüll gibt. Damit sind wir wieder bei dem Thema unserer letzten atomaren Live-Veranstaltung im forum M am 29.03.2022. Die Vorträge hierzu können HIER angeschaut bzw. runtergeladen werden.
Die Pläne von Electrabel/Engie in Tihange und Doel neue Zwischenlager für Castoren zu bauen – und zwar mit katastrophaler Bautechnik und in gefährlicher Nähe der An- und Abflugrouten des Flughafens Liége- Bierset – sind Gegenstand unserer Beschwerde bei der EU, weil eine länderübergreifende UVP auch in diesem Fall nicht erfolgte. Aktuelle Infos hierzu: HIER klicken.
Es ist hierfür noch nicht zu spät. Es ist vor Ort noch nichts im Bau auch Vorbereitung hierzu sind aktuell nicht erkennbar.
Wir bleiben dran und aktualisieren diesen Blog, sobald es neue Informationen gibt.