RWE gibt klein bei … oder doch nicht?

Die dro­hende Räu­mung und Zer­störung des let­zten bewohn­ten Bauern­hofs im Dorf Lützerath an der Tage­baukante in Garzweil­er ist vor­läu­fig aus­ge­set­zt bis zur Entschei­dung des OVG Mün­ster zur vorzeit­i­gen Inbe­sitz­nahme durch den Kohlekonz­ern. Dieser Beitrag erläutert mit Blick auf die Geschichte der juris­tis­chen Auseinan­der­set­zun­gen zu den Tage­bauen, was dies bedeuten kann.

Wir erin­nern uns: Vor ziem­lich genau 3 Jahren stand die näch­ste Rodungs­sai­son am Ham­bach­er Wald bevor. Eine willfährige Lan­desregierung ließ unter dem Vor­wand des Brand­schutzes die Baumhäuser der Waldbeschützer räu­men und zer­stören – ohne Rück­sicht auf die laufend­en Ver­hand­lun­gen der Kohlekom­mis­sion und die juris­tis­che Klage des BUND NRW. Zwei Tage vor der großen Demo verkün­dete das Oberver­wal­tungs­gericht Mün­ster den Rodungsstopp.

Und jet­zt am Garzweil­er Tage­bau: Wieder hat­te das Lan­des­ober­bergamt in Arns­berg – wie immer — dem Konz­ern grünes Licht gegeben für seine Land­ver­nich­tung. Dies­mal sollte die vorzeit­ige Inbe­sitz­nahme des Hofes und der Län­dereien des let­zten Bauern im Dorf Lützerath vol­l­zo­gen wer­den – obwohl seine Beschw­erde vor dem OVG gegen die Inbe­sitz­nahme noch nicht entsch­ieden ist und in Berlin die poten­tiellen Koali­tionäre über einen früheren Kohleausstieg verhandeln.

Ab dem 1. Novem­ber soll­ten in bekan­nter Manier Fak­ten geschaf­fen wer­den. Doch dann passierte etwas noch nie Dagewe­senes: Die Vor­sitzende Rich­terin, Gudrun Dahme, forderte eine aus­re­ichende Bear­beitungszeit, um das Urteil der ersten Instanz prüfen zu kön­nen und erwirk­te eine Vere­in­barung mit der RWE, dass bis zur Entschei­dung (wahrschein­lich am 7.1.2022) nichts unter­nom­men wird, was nach­her nicht mehr umkehrbar ist!

Einmal Luft holen und weiterkämpfen

Man kann viel darüber spekulieren, was die Herrschaften in den Vor­stand­se­ta­gen zu diesem „die Füße still­hal­ten“ bewogen hat.  Das Wichtig­ste ist für den Augen­blick, dass die Großde­mo am 31.10. um 12.00 h in Lützerath zu der die Fri­days, cam­pact und viele andere aufgerufen hat­ten, wohl eher ein Fest der Freude darüber wurde, dass ein Etap­pen­sieg gegen die anste­hende Räu­mung, Rodung und Zer­störung der Gebäude erre­icht wurde.

  • Aber Vor­sicht: Damit „Lützi bleibt“, ist der Kampf noch lange nicht zu Ende.

Ab der ersten Novem­ber­woche wird es weit­er rege Bautätigkeit an den Baumhäusern, Wachtür­men und dem Win­terquarti­er der Aktivist*innen vor Ort geben. Eine große Wiese und der Wald an der L 277 sollen „unräum­bar“ wer­den. Eine wesentliche Voraus­set­zung hier­für beste­ht bereits:

Der Eigen­tümer des Gelän­des ist nicht die RWE, son­dern der Bauer Eckardt Heukamp. Solange er nicht enteignet ist, haben nur diejeni­gen Zutritt, die in guter Absicht kommen.

  • Deshalb geht hin zur Dauer­mah­nwache an der L 277, bietet eure Hil­fe bei Mate­r­i­al, Ver­sorgung und Beschaf­fung an. Erfreut euch an der Tatkraft der jun­gen Leute in sol­i­darisch­er Gemein­schaft und packt mit an, wann immer ihr Zeit habt. Es gibt viel zu tun.

Die Rolle der Justiz

Dass die Jus­tiz manch­mal den Schläfern in der Poli­tik Beine machen muss, hat das Ver­fas­sungs­gericht­surteil zum Kli­maschutzge­setz in diesem Jahr gezeigt. Zwei andere juris­tis­che Entschei­dun­gen zeigen, dass der Wind nun NRWE ent­ge­gen bläst.

Die Begrün­dung der großen Polizeiak­tion, die 2018 den Steuerzahlern 50 Mill. € gekostet hat­te, wurde vom Landgericht Köln als unge­set­zlich beschieden. Wohlge­merkt von einem Gericht, das früher immer im Inter­esse von Konz­ern und seinen poli­tis­chen Büt­teln entsch­ieden hat­te. Gegen den CDU- Bürg­er­meis­ter entsch­ied der Stad­trat von Ker­pen sich dage­gen, eine Beru­fung gegen das Urteil einzulegen.

Der Angriff eines durchge­dreht­en Polizis­ten gegen den Doku­men­tarfilmer Todde Kem­merich bei der let­zten Rodung 2017 war strafrechtlich unter den Tep­pich gekehrt wor­den. Aber beim zivil­rechtlichen Ver­fahren wurde ihm in diesem Jahr das Recht auf eine Entschädi­gung zugesprochen.

Doch was nützt es den Betrof­fe­nen, wenn sie Jahre später bestätigt bekom­men, dass sie das Recht auf ihrer Seite hatten?

Das Bergrecht, das eine Zwangsen­teig­nung wegen „Energiepoli­tis­ch­er Notwendigkeit“ erlaubt, stammt noch aus der Zeit des 3. Reichs und diente den Nazis zur Kriegsvor­bere­itung. Die (mit­tler­weile abgewählte) Mehrheit im Bun­destag ließ sich dazu hin­reißen, im Kohleausstiegs­ge­set­zes 2020 diesem Begriff bezo­gen auf Garzweil­er einen eige­nen § 48 zu wid­men. Ein Beschluss der nicht zulet­zt deshalb erfol­gte, weil den Par­la­men­tari­ern ein Gutacht­en im Auf­trag des Wirtschaftsmin­is­teri­ums voren­thal­ten wurde, welch­es sie vom Gegen­teil hätte überzeu­gen kön­nen. (Siehe unser Blog Beitrag).

Eine Ver­fas­sungs­beschw­erde, die vom Tage­bau betrof­fene Eigen­tümer eines Grund­stücks in Keyen­berg (Sol­i­darge­mein­schaft Men­schen­recht vor Bergrecht) gegen die „Lex-Garzweil­er“ (den § 48) im Sep­tem­ber 2020 ein­re­icht­en, wurde seit­ens des BVer­fG (erst­mal) nicht angenom­men, weil RWE noch keinen förm­lichen Enteig­nungsantrag gestellt hat. Traut man sich in der Essen­er Konz­ernzen­trale nicht, weil man eine Nieder­lage fürchtet?

Die im Früh­jahr 2021 ein­gere­ichte Klage des Lützerather Land­wirtes gegen das Land NRW, um seine Vertrei­bung zu ver­hin­dern, hat nach dem ver­al­teten Bergrecht keine auf­schiebende Wirkung.  Deshalb ist die Ver­längerung der Frist, bis das OVG über die „vorzeit­ige Inbe­sitz­nahme“ durch RWE entsch­ieden hat, auch eine juris­tis­che und poli­tis­che Chance, um den Irrsinn eines überkomme­nen Recht­skon­struk­ts immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen.

  • Die Kosten für diese Prozesse gehen mit­tler­weile in die Zehn­tausende Euro. Deshalb hier das Spendenkon­to zur Unter­stützung von Eckardt Heukamp im Zwangsen­teig­nungsver­fahren Heukamp ./. NRW: IBAN: DE63 3106 0517 6008 4590 43

RWE macht weiter wie bisher

Lassen wir uns nicht täuschen. „Fak­ten schaf­fen“ ist nach wie vor das Prinzip, mit dem RWE seine gigan­tis­chen Bag­ger vor­rück­en lässt. Im Jahr 2019, als nach der Entschei­dung der Kohlekom­mis­sion klar war, dass unter dem Ham­bach­er Wald keine Kohle mehr zu holen ist, ließ man trotz­dem im Vor­feld des Waldes über mehrere hun­dert Meter die Tage­baukante bis auf 50 m an den Wald vor­rück­en. Dabei wurde nicht nur wertvoller Wald­bo­den ent­fer­nt, son­dern auch Mil­lio­nen Kubik­me­ter „Mis­ch­bo­den 1“ auf der sog. Innenkippe des Tage­baus „entsorgt“.

Genau dieses Kies-Sand-Gemisch wird allerd­ings für die Gestal­tung von stand­festen Unter­wasser­böschun­gen für den geplanten See benötigt. Nun will man dieses Mate­r­i­al gewin­nen, in dem im Osten des Waldes die sog. „Man­heimer Bucht“ gegraben wird. Eine Ver­wen­dung des Abraums der südlich der Sophien­höhe in gigan­tis­chen Men­gen aufgeschüt­tet wurde, erk­lärt man für tech­nisch nicht mehr rück­hol­bar. Dass hier­für vornehm­lich betrieb­swirtschaftliche Gründe auss­chlaggebend sind, pfeifen die von der Tage­bauer­weiterung im Bere­ich Man­heim betrof­fe­nen Vögel von den Bäu­men der kleinen Wald­stücke, die ihnen noch verblieben sind.

Das willfährige Ober­bergamt hat den Ein­stieg in diesen Ver­nich­tungs­feldzug mit dem neuen Rah­men­be­trieb­s­plan 2021 bis 2014 bere­its in vorau­seilen­dem Gehor­sam genehmigt. Der BUND NRW klagt dage­gen. Ende offen.

Auch in Garzweil­er rück­en die Bag­ger unge­bremst weit­er vor.

Es bleibt nur eines: Immer und immer wieder den öffentlichen Druck zu erzeu­gen, um deut­lich zu machen, dass der Energieriese nur eine Chance hat, überzeu­gend seine Wende zum größten Grün­stromerzeuger hinzubekom­men: Er muss sich schle­u­nigst entschei­den, seine Braune-Kohle-Ver­gan­gen­heit zu been­den und zwar nicht nur mit schö­nen Video-Clips auf ihrer Web­site son­dern mit Fak­ten, die es ver­di­enen alter­na­tiv genan­nt zu werden.

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