Newsletter vom 29. November 2017

Liebe (Umwelt)Freund*innen! der Rechtsstaat schlägt zurück — Nein, Richter wür­den nie schla­gen. Aber das OVG Mün­ster hat sich auf die Seite des guten Rechts von Natur und Men­sch geschla­gen und heute mit Wirkung ab 18.00 Uhr die weit­ere Rodung im Ham­bach unter­sagt. Es ver­langt, dass bis die Entschei­dung in der Haupt­sache (der Klage des BUND NRW) gefall­en ist, keine Fak­ten geschaf­fen wer­den, die nicht mehr umkehrbar sind.  Gefällte uralte Bäume kann man nicht mehr aufbauen.

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Wir lassen uns nicht verkohlen!

Gestern stand vor dem Ver­wal­tungs­gericht in Köln die mündliche Ver­hand­lung der Klage des BUND NRW e.V. gegen weit­ere Rodun­gen in Ham­bach auf der Tage­sor­d­nung. Der Gerichtssaal war brechend voll und der Richter hat­te sich gut vor­bere­it­et. Er bot Ver­gle­ichsmöglichkeit­en an, die alle­samt von RWE Pow­er in Bausch und Bogen abgelehnt wurden.

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