Einspruch zur Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren Doel 1 und 2

ACHTUNG: Ein­spruch noch bis zum 1. Juli möglich!

 

Die bel­gis­che Regierung hat im Jahr 2015 die Ver­längerung der Laufzeit­en der Atom­reak­toren Doel 1 und 2 im Atom­kraftwerk (AKW) Doel (ins­ge­samt 4 Blöcke) um ins­ge­samt zehn Jahre bis 2025 beschlossen.
Gemäß einem früheren Beschluss soll­ten diese bei­den ältesten Reak­tor­blöcke des AKW Doel nach der reg­ulär geplanten (Mate­ri­aler­mü­dung!) Laufzeit von 40 Jahren im Jahr 2015 abgeschal­tet wer­den. Für diese Laufzeitver­längerung reichte ein Regierungs­beschluss nicht aus. Der Europäis­che Gericht­shof (EuGH) hat daher in seinem Urteil vom 29. Juli 2019 geurteilt (Urteil in der Rechtssache C‑411/17), dass Bel­gien damit sowohl gegen inter­na­tionales Völk­er­recht (Espoo-Kon­ven­tion, Aarhus-Kon­ven­tion) als auch gegen EU-Recht ver­stoßen hat.  Daher war Bel­gien gezwun­gen, jet­zt die gren­züber­schre­i­t­ende Umweltverträglichkeit­sprü­fung (UVP) nachzu­holen. An ihr kön­nen sich poten­ziell betrof­fene Bürger*innen in allen umliegen­den Staat­en in Ein­tausend (!) Kilo­me­ter Umkreis beteiligen.
Die völk­er­rechtswidrige und EU-rechtswidrige Ver­längerung der Laufzeit­en ohne gren­züber­schre­i­t­ende UVP im Jahr 2015 betraf auch den Reak­tor­block 1 im AKW Tihange (ins­ge­samt 3 Blöcke), nur etwa 65 (!) Kilo­me­ter west­lich von Aachen, also in der Hauptwindrichtung.
Tihange 1 war lediglich deshalb nicht Inhalt von Ver­fahren vor nationalen bel­gis­chen Gericht­en und dem EuGH, weil die Kläger, zwei bel­gis­che Umwel­tor­gan­i­sa­tio­nen, sein­erzeit nur gegen die Laufzeitver­längerung von Doel 1 und 2 geklagt hatten.

Da die Prob­lematik aber in den Fällen Doel und Tihange gle­ich liegt, ver­lan­gen wir auch eine nachträgliche gren­züber­schre­i­t­ende UVP für die Laufzeitver­längerung von Tihange 1.

Wir haben bere­its als Vere­in unseren schriftlichen Ein­spruch ein­gelegt und Ihr kön­nt dies indi­vidu­ell auch sehr ein­fach tun, indem ihr das Muster­for­mu­lar benutzt, das uns durch die IPP­NW-Region­la­gruppe Aachen fre­undlicher­weise zur Ver­fü­gung gestellt wurde.
     

Ein­spruch run­ter­laden (.doc)

Bitte schriftlich an die im Muster angegebene Adresse bis zum 1. Juli 2021 senden.
Stel­lung­nah­men soll­ten aber nicht nur an die bel­gis­che Regierung, son­dern auch an die in Deutsch­land für gren­züber­schre­i­t­ende UVPs (Bun­desumwelt­min­is­teri­um) und NRW (Wirtschafts- und Umwelt­min­is­teri­um) zuständi­gen Min­is­te­rien gehen:

BMU, poststelle@bmu.bund.de
MWIDE, Düsseldorf, poststelle@mwide.nrw.de
MULNV, Düsseldorf, poststelle@mulnv.nrw.de

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