Dieser Artikel unserer Freundin Anika Limbach ist erschienen im Freitag: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/besser-nicht-im-zeitplan-bleiben
Umweltverbände forderten vor zwei Jahren eine Halbierung der Kohlekraftwerke bis 2020, anders seien weder das Klimaziel 2020 noch die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Dann ließen sie sich auf langwierige Verhandlungen in der von der Bundesregierung eingesetzten Kohlekommission ein und stimmten – „mit Bauchschmerzen“ – letztendlich einem Kompromiss zu. Die Kommission einigte sich auf einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Das Klimaziel und die Umsetzung des Pariser Abkommens schienen damit in weite Ferne zu rücken.
Zwei Jahre können eine lange Zeit sein, denn inzwischen muss man sich nicht nur aus klimapolitischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen fragen, ob das Gesetz zum Kohleausstieg, das die Bundesregierung vor der Sommerpause im Bundestag verabschieden lassen will, eigentlich noch auf der Höhe der Zeit ist.
Mitten im Jahr 2020 deutet alles darauf hin, dass das Klimaziel sogar übertroffen werden könnte. Um 40 Prozent sollte der deutsche CO₂-Ausstoß bis 2020 im Vergleich zu 1990 verringert werden. Gut 13 Jahre ist es her, dass dieses Ziel von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung ausgegeben wurde. Man wollte damit auf der Weltklimakonferenz in Bali, bei der die Weichen für die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls gestellt wurden, glänzen.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 ist der Ökostromanteil hierzulande nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts auf über 50 Prozent gestiegen. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland in einem Quartal insgesamt mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde als aus Energieträgern wie Kohle, Gas oder Atomkraft. Die Produktion von Kohlestrom ist im Vergleich zu 2018 in Deutschland um mehr als die Hälfte eingebrochen, eine Entwicklung, die bereits 2019 begann. In diesem Mai standen sieben von 15 RWE-Braunkohlemeilern vorübergehend still, und die restlichen hatten eine durchschnittliche Auslastung von nicht einmal 37 Prozent.
Nicht mehr rentabel
Dass Kohle zusehends aus dem Markt gedrängt wird, ist allerdings nicht der deutschen Klimapolitik zu verdanken, sondern beruht im Wesentlichen auf einem höheren CO₂-Preis in Kombination mit einem sinkenden Börsenstrompreis. Mit dem Verknappen der Emissionszertifikate durch die EU kostete es Ende August 2018 erstmalig über 20 Euro, die Atmosphäre mit einer Tonne CO₂ zu belasten. Damals unterblieb jedoch die lenkende Wirkung für den Kohlestrom, denn zur gleichen Zeit stieg auch der Börsenstrompreis. Dessen Talfahrt begann erst im vorigen Jahr, weil in Europa zunehmend Strom aus erneuerbaren Energien und Gas auf den Markt drängten. Seit April liegt der Strompreis im Schnitt sogar unterhalb des CO₂-Preises.
Große Konzerne wie RWE haben sich allerdings Jahre im Voraus mit CO₂-Zerfikaten eingedeckt und verkaufen ihren Kohlestrom nicht an der Börse, sondern direkt an Großkunden, mit denen sie lange vorher gute Festpreise ausgehandelt haben. In der derzeitigen Situation maximieren sie ihren Gewinn, indem sie ihre Kohlemeiler herunterfahren und sich den Strom zu Dumpingpreisen an der Börse einkaufen.
Der sinkende Stromverbrauch im Zuge der Corona-Krise hat einen verstärkenden Effekt, aber man sollte ihn nicht überschätzen. Denn schon 2019 wurden gegenüber dem Vorjahr immerhin sieben Prozent weniger Strom verbraucht. Der Rückgang um noch mal acht Prozent im April dieses Jahres scheint damit fast im normalen Trend zu liegen.
Es ist so gut wie sicher: Auch nach der Wirtschaftskrise werden Kohlekraftwerke, wenn man deren Grenzkosten einbezieht, nicht mehr rentabel sein – zumal vieles darauf hindeutet, dass im Zuge des Green Deals der EU-Kommission das Klimaziel in Europa nachgeschärft und der CO₂-Preis nochmals angehoben wird.
Die Vollendung des deutschen Atomausstiegs bis Ende 2022 wird an der Situation nichts ändern. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre wurden trotz des bewusst herbeigeführten massiven Einbruchs der Windbranche so viele erneuerbare Anlagen hinzugebaut, dass schon jetzt der zusätzliche grüne Strom drei Viertel der dann wegfallenden Atomstrommenge ersetzen könnte. Darüber hinaus werden mit dem Atomausstieg etwa fünf Prozent mehr Windstrom verfügbar sein, da die nördlichen Atommeiler an sehr windreichen Tagen nicht mehr die Netze verstopfen.
Kurz gesagt: Nie zuvor war die Chance für einen vorzeitigen Kohleausstieg so groß wie jetzt. Doch sie könnte vereitelt werden, und zwar ausgerechnet durch das „Kohleausstiegsgesetz“, über das Anfang Juli im Bundestag abgestimmt werden soll. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält nicht nur einen viel zu lang gezogenen Ausstiegspfad, sondern schafft auch Anreize für eine längere Laufzeit, als es betriebswirtschaftlich sinnvoll wäre. Die Umweltrechtlerin Roda Verheyen – eine der Sachverständigen, die Ende Mai im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zum geplanten Gesetz angehört wurden – warnt eindringlich vor einem solchen Effekt. Betreiber von Steinkohlekraftwerken etwa sollen, wenn sie ihre Anlagen vor 2027 stilllegen, durch eine komplizierte und teure Ausschreibungsregelung entschädigt werden. Dies könnte laut Verheyen dazu führen, dass sie ihre Kraftwerke deutlich länger am Netz lassen, um an der nächsten Ausschreibung teilnehmen zu können. Ein Großteil der Braunkohlemeiler würde durch die bereits festgelegten, enorm hohen Entschädigungssummen unterm Strich wieder schwarze Zahlen schreiben. Und das, obwohl sie eigentlich unrentabel sind. Der marktgetriebene Kohleausstieg geriete erst recht ins Stocken, wenn die Betreiber nur bei einer Stilllegung zum festgelegten Datum das Geld erhielten. Der Gesetzestext bleibt an dieser Stelle unklar.
Die üppigen Entschädigungen seien auch juristisch hochproblematisch, meint Roda Verheyen. Dass die EU-Kommission dem Gesetz in seiner jetzigen Form zustimmen würde, sei alles andere als sicher. Denn nach dem EU-Beihilferecht sind Zuschüsse nur dann gerechtfertigt, wenn sie nicht marktverzerrend wirken und vom Gesetz insgesamt erhebliche positive Klimawirkungen gegenüber dem Status quo ausgehen. Das Gegenteil ist hier der Fall.
Realitätsverweigerung
Seit Beginn der Verhandlungen in der Kohlekommission vor zwei Jahren haben sich wesentliche Umstände dramatisch geändert. Das gilt auch und insbesondere für das Klima. Aus dem Mitte Mai vorgelegten Bericht des Sachverständigenrats für Umweltfragen geht hervor, dass es global gesehen gerade noch verantwortbar ist, unterhalb der Temperatur-Marke von 1,75 Grad zu bleiben. Das für Deutschland verfügbare CO₂-Budget reduziert sich damit auf maximal 6,7 Milliarden Tonnen CO₂. Wenn das 1,5‑Grad-Ziel zu 50 Prozent erreicht werden soll, sind es 4,2 Milliarden Tonnen. Auf der Grundlage dieser Daten hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einem Gutachten zum Tagebau Garzweiler festgestellt, dass ein Großteil der Braunkohle im Boden bleiben muss. Auf Garzweiler bezogen dürfen nur maximal 280 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden statt der 632 Millionen Tonnen, die dem ausgehandelten Ausstiegspfad entsprächen.”
„Diese Wahrheit will man nicht hören“, kommentiert Roda Verheyen. Das sei einerseits verständlich, „aber Fakt ist: Der Klimaschutzplan von 2050 beruht auf einem Szenario von vor über zehn Jahren und orientiert sich am Temperaturziel von zwei Grad. Das geht nicht mehr!
Man kann von Realitätsverweigerung sprechen. Und die gipfelt darin, dass der Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung in wesentlichen Punkten den Kompromiss, den die Kohlekommission aushandelte, noch einmal aufweicht. Für die Anti-Kohle-Bewegung, die Umweltverbände und die betroffenen Anwohner stellt das eine besondere Provokation dar. Der Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 wurde – anders als von der Kohlekommission empfohlen – kein Riegel vorgeschoben. Und nach Aussagen des Wirtschafts- und Umweltministeriums setzte Nordrhein-Westfalen unter der Führung von CDU-Ministerpräsident Armin Laschet in Verhandlungen durch, dass der gesamte, 2016 genehmigte Tagebau Garzweiler ohne Prüfung der aktuellen Lage als „energiewirtschaftlich notwendig“ deklariert wird. Damit ist die Zwangsumsiedlung der fünf Dörfer am Tagebau kaum noch aufzuhalten. Das DIW-Gutachten zeigt hingegen auf, dass sogar im Rahmen des Kohlekompromisses die Dörfer erhalten bleiben könnten.
Verheyen hält es zudem für hoch riskant, dass die Grenzen des Tagebaus nicht gesetzlich geregelt, sondern erstmalig per Vertrag mit den Unternehmen ausgehandelt werden sollen. Das schaffe neue Vertrauensschutztatbestände, die möglicherweise zu einem nochmaligen Schadenersatz verpflichten. Anders gesagt: Die Braunkohlelobby versucht, sich die Schließung der Tagebaue mehrfach vergolden zu lassen. Ein solcher Vertrag – so Verheyen – stehe auch im krassen Widerspruch zum gesamten Gesetz, das immerhin Revisionsklauseln enthalte. Und wohin steuert die Kohlebranche abseits des Pokerns um größtmögliche Entschädigungen? Möglicherweise hoffen ihre Führungsriegen, nach einer gewissen Durststrecke mit Kohlestrom, erneut satte Gewinne einfahren zu können, wenn der Stromverbrauch im Zuge der Verkehrs- und Wärmewende wieder steigt. Doch Elektroautos und Wärmepumpen sind nur in Verbindung mit erneuerbaren Energien, Speichern und einer klugen, effizienten Sektorkoppelung wirklich sinnvoll.