Kohleausstieg: Besser nicht im Zeitplan bleiben

Dieser Artikel unserer Freundin Anika Limbach ist erschienen im Freitag: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/besser-nicht-im-zeitplan-bleiben


Für einen schnellen Kohleausstieg ist die Chance derzeit groß wie nie. Vere­it­eln aber kön­nte sie das Kohleausstiegsgesetz
Nach­nutzung? Kein Prob­lem: Werkss­chwimm­bad der Kok­erei Zol­lvere­in in Essen
Foto: Ima­go Images

Umweltver­bände forderten vor zwei Jahren eine Hal­bierung der Kohlekraftwerke bis 2020, anders seien wed­er das Kli­maziel 2020 noch die Vor­gaben des Paris­er Kli­maabkom­mens einzuhal­ten. Dann ließen sie sich auf lang­wierige Ver­hand­lun­gen in der von der Bun­desregierung einge­set­zten Kohlekom­mis­sion ein und stimmten – „mit Bauch­schmerzen“ – let­z­tendlich einem Kom­pro­miss zu. Die Kom­mis­sion einigte sich auf einen Ausstieg aus der Kohlever­stro­mung bis spätestens 2038. Das Kli­maziel und die Umset­zung des Paris­er Abkom­mens schienen damit in weite Ferne zu rücken.

Zwei Jahre kön­nen eine lange Zeit sein, denn inzwis­chen muss man sich nicht nur aus klimapoli­tis­chen, son­dern auch aus wirtschaftlichen Grün­den fra­gen, ob das Gesetz zum Kohleausstieg, das die Bun­desregierung vor der Som­mer­pause im Bun­destag ver­ab­schieden lassen will, eigentlich noch auf der Höhe der Zeit ist.

Mit­ten im Jahr 2020 deutet alles darauf hin, dass das Kli­maziel sog­ar übertrof­fen wer­den kön­nte. Um 40 Prozent sollte der deutsche CO₂-Ausstoß bis 2020 im Ver­gle­ich zu 1990 ver­ringert wer­den. Gut 13 Jahre ist es her, dass dieses Ziel von der dama­li­gen schwarz-roten Bun­desregierung aus­gegeben wurde. Man wollte damit auf der Weltk­li­makon­ferenz in Bali, bei der die Weichen für die Zeit nach dem Aus­laufen des Kyoto-Pro­tokolls gestellt wur­den, glänzen.

In den ersten drei Monat­en des Jahres 2020 ist der Ökostro­man­teil hierzu­lande nach vor­läu­fi­gen Berech­nun­gen des Sta­tis­tis­chen Bun­de­samts auf über 50 Prozent gestiegen. Es ist das erste Mal, dass in Deutsch­land in einem Quar­tal ins­ge­samt mehr Strom aus erneuer­baren Energien erzeugt wurde als aus Energi­eträgern wie Kohle, Gas oder Atom­kraft. Die Pro­duk­tion von Kohle­strom ist im Ver­gle­ich zu 2018 in Deutsch­land um mehr als die Hälfte einge­brochen, eine Entwick­lung, die bere­its 2019 begann. In diesem Mai standen sieben von 15 RWE-Braunkohle­meil­ern vorüberge­hend still, und die restlichen hat­ten eine durch­schnit­tliche Aus­las­tung von nicht ein­mal 37 Prozent.

Nicht mehr rentabel

Dass Kohle zuse­hends aus dem Markt gedrängt wird, ist allerd­ings nicht der deutschen Klimapoli­tik zu ver­danken, son­dern beruht im Wesentlichen auf einem höheren CO₂-Preis in Kom­bi­na­tion mit einem sink­enden Börsen­strompreis. Mit dem Verk­nap­pen der Emis­sion­sz­er­ti­fikate durch die EU kostete es Ende August 2018 erst­ma­lig über 20 Euro, die Atmo­sphäre mit ein­er Tonne CO₂ zu belas­ten. Damals unterblieb jedoch die lenk­ende Wirkung für den Kohle­strom, denn zur gle­ichen Zeit stieg auch der Börsen­strompreis. Dessen Tal­fahrt begann erst im vorigen Jahr, weil in Europa zunehmend Strom aus erneuer­baren Energien und Gas auf den Markt drängten. Seit April liegt der Strompreis im Schnitt sog­ar unter­halb des CO₂-Preises.

Große Konz­erne wie RWE haben sich allerd­ings Jahre im Voraus mit CO₂-Zer­fikat­en eingedeckt und verkaufen ihren Kohle­strom nicht an der Börse, son­dern direkt an Großkun­den, mit denen sie lange vorher gute Fest­preise aus­ge­han­delt haben. In der derzeit­i­gen Sit­u­a­tion max­imieren sie ihren Gewinn, indem sie ihre Kohle­meil­er herun­ter­fahren und sich den Strom zu Dump­ing­preisen an der Börse einkaufen.

Der sink­ende Stromver­brauch im Zuge der Coro­na-Krise hat einen ver­stärk­enden Effekt, aber man sollte ihn nicht über­schätzen. Denn schon 2019 wur­den gegenüber dem Vor­jahr immer­hin sieben Prozent weniger Strom ver­braucht. Der Rück­gang um noch mal acht Prozent im April dieses Jahres scheint damit fast im nor­malen Trend zu liegen.

Es ist so gut wie sich­er: Auch nach der Wirtschaft­skrise wer­den Kohlekraftwerke, wenn man deren Gren­zkosten ein­bezieht, nicht mehr rentabel sein – zumal vieles darauf hin­deutet, dass im Zuge des Green Deals der EU-Kom­mis­sion das Kli­maziel in Europa nachgeschärft und der CO₂-Preis nochmals ange­hoben wird.

Die Vol­len­dung des deutschen Atom­ausstiegs bis Ende 2022 wird an der Sit­u­a­tion nichts ändern. Inner­halb der ver­gan­genen zwei Jahre wur­den trotz des bewusst her­beige­führten mas­siv­en Ein­bruchs der Wind­branche so viele erneuer­bare Anla­gen hinzuge­baut, dass schon jet­zt der zusät­zliche grüne Strom drei Vier­tel der dann weg­fal­l­en­den Atom­strom­menge erset­zen kön­nte. Darüber hin­aus wer­den mit dem Atom­ausstieg etwa fünf Prozent mehr Wind­strom ver­füg­bar sein, da die nördlichen Atom­meil­er an sehr win­dre­ichen Tagen nicht mehr die Net­ze verstopfen.

Kurz gesagt: Nie zuvor war die Chance für einen vorzeit­i­gen Kohleausstieg so groß wie jet­zt. Doch sie kön­nte vere­it­elt wer­den, und zwar aus­gerech­net durch das „Kohleausstiegs­ge­setz“, über das Anfang Juli im Bun­destag abges­timmt wer­den soll. Der vor­liegende Geset­ze­sen­twurf enthält nicht nur einen viel zu lang gezo­ge­nen Ausstiegsp­fad, son­dern schafft auch Anreize für eine län­gere Laufzeit, als es betrieb­swirtschaftlich sin­nvoll wäre. Die Umwel­trecht­lerin Roda Ver­heyen – eine der Sachver­ständi­gen, die Ende Mai im Wirtschaft­sauss­chuss des Bun­destags zum geplanten Gesetz ange­hört wur­den – warnt ein­dringlich vor einem solchen Effekt. Betreiber von Steinkohlekraftwerken etwa sollen, wenn sie ihre Anla­gen vor 2027 stil­l­le­gen, durch eine kom­plizierte und teure Auss­chrei­bungsregelung entschädigt wer­den. Dies kön­nte laut Ver­heyen dazu führen, dass sie ihre Kraftwerke deut­lich länger am Netz lassen, um an der näch­sten Auss­chrei­bung teil­nehmen zu kön­nen. Ein Großteil der Braunkohle­meil­er würde durch die bere­its fest­gelegten, enorm hohen Entschädi­gungssum­men unterm Strich wieder schwarze Zahlen schreiben. Und das, obwohl sie eigentlich unrentabel sind. Der mark­t­getriebene Kohleausstieg geri­ete erst recht ins Stock­en, wenn die Betreiber nur bei ein­er Stil­l­le­gung zum fest­gelegten Datum das Geld erhiel­ten. Der Geset­zes­text bleibt an dieser Stelle unklar.

Die üppi­gen Entschädi­gun­gen seien auch juris­tisch hoch­prob­lema­tisch, meint Roda Ver­heyen. Dass die EU-Kom­mis­sion dem Gesetz in sein­er jet­zi­gen Form zus­tim­men würde, sei alles andere als sich­er. Denn nach dem EU-Bei­hil­fer­echt sind Zuschüsse nur dann gerecht­fer­tigt, wenn sie nicht mark­tverz­er­rend wirken und vom Gesetz ins­ge­samt erhe­bliche pos­i­tive Kli­mawirkun­gen gegenüber dem Sta­tus quo aus­ge­hen. Das Gegen­teil ist hier der Fall.

Realitätsverweigerung

Seit Beginn der Ver­hand­lun­gen in der Kohlekom­mis­sion vor zwei Jahren haben sich wesentliche Umstände drama­tisch geän­dert. Das gilt auch und ins­beson­dere für das Kli­ma. Aus dem Mitte Mai vorgelegten Bericht des Sachver­ständi­gen­rats für Umwelt­fra­gen geht her­vor, dass es glob­al gese­hen ger­ade noch ver­ant­wort­bar ist, unter­halb der Tem­per­atur-Marke von 1,75 Grad zu bleiben. Das für Deutsch­land ver­füg­bare CO₂-Bud­get reduziert sich damit auf max­i­mal 6,7 Mil­liar­den Ton­nen CO₂. Wenn das 1,5‑Grad-Ziel zu 50 Prozent erre­icht wer­den soll, sind es 4,2 Mil­liar­den Ton­nen. Auf der Grund­lage dieser Dat­en hat das Deutsche Insti­tut für Wirtschafts­forschung (DIW) in einem Gutacht­en zum Tage­bau Garzweil­er fest­gestellt, dass ein Großteil der Braunkohle im Boden bleiben muss. Auf Garzweil­er bezo­gen dür­fen nur max­i­mal 280 Mil­lio­nen Ton­nen Braunkohle gefördert wer­den statt der 632 Mil­lio­nen Ton­nen, die dem aus­ge­han­del­ten Ausstiegsp­fad entsprächen.”

„Diese Wahrheit will man nicht hören“, kom­men­tiert Roda Ver­heyen. Das sei ein­er­seits ver­ständlich, „aber Fakt ist: Der Kli­maschutz­plan von 2050 beruht auf einem Szenario von vor über zehn Jahren und ori­en­tiert sich am Tem­per­aturziel von zwei Grad. Das geht nicht mehr!

Man kann von Real­itätsver­weigerung sprechen. Und die gipfelt darin, dass der Geset­zen­twurf zum Ausstieg aus der Kohlever­stro­mung in wesentlichen Punk­ten den Kom­pro­miss, den die Kohlekom­mis­sion aushan­delte, noch ein­mal aufwe­icht. Für die Anti-Kohle-Bewe­gung, die Umweltver­bände und die betrof­fe­nen Anwohn­er stellt das eine beson­dere Pro­voka­tion dar. Der Inbe­trieb­nahme des Steinkohlekraftwerks Dat­teln 4 wurde – anders als von der Kohlekom­mis­sion emp­fohlen – kein Riegel vorgeschoben. Und nach Aus­sagen des Wirtschafts- und Umwelt­min­is­teri­ums set­zte Nor­drhein-West­falen unter der Führung von CDU-Min­is­ter­präsi­dent Armin Laschet in Ver­hand­lun­gen durch, dass der gesamte, 2016 genehmigte Tage­bau Garzweil­er ohne Prü­fung der aktuellen Lage als „energiewirtschaftlich notwendig“ deklar­i­ert wird. Damit ist die Zwang­sum­sied­lung der fünf Dör­fer am Tage­bau kaum noch aufzuhal­ten. Das DIW-Gutacht­en zeigt hinge­gen auf, dass sog­ar im Rah­men des Kohlekom­pro­miss­es die Dör­fer erhal­ten bleiben könnten.

Ver­heyen hält es zudem für hoch riskant, dass die Gren­zen des Tage­baus nicht geset­zlich geregelt, son­dern erst­ma­lig per Ver­trag mit den Unternehmen aus­ge­han­delt wer­den sollen. Das schaffe neue Ver­trauenss­chutz­tatbestände, die möglicher­weise zu einem nochma­li­gen Schaden­er­satz verpflicht­en. Anders gesagt: Die Braunkohlelob­by ver­sucht, sich die Schließung der Tage­baue mehrfach ver­gold­en zu lassen. Ein solch­er Ver­trag – so Ver­heyen – ste­he auch im krassen Wider­spruch zum gesamten Gesetz, das immer­hin Revi­sion­sklauseln enthalte. Und wohin steuert die Kohle­branche abseits des Pok­erns um größt­mögliche Entschädi­gun­gen? Möglicher­weise hof­fen ihre Führungsriegen, nach ein­er gewis­sen Durst­strecke mit Kohle­strom, erneut sat­te Gewinne ein­fahren zu kön­nen, wenn der Stromver­brauch im Zuge der Verkehrs- und Wärmewende wieder steigt. Doch Elek­troau­tos und Wärmepumpen sind nur in Verbindung mit erneuer­baren Energien, Spe­ich­ern und ein­er klu­gen, effizien­ten Sek­torkop­pelung wirk­lich sinnvoll.

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