TIHANGE — erhebliche Sicherheitsbedenken für Zwischenlager — UVP gefordert

TIHANGE – Wir haben erhe­bliche Sicher­heits­be­denken bezo­gen auf das Zwis­chen­lager, welch­es auf dem Gelände des Ris­sereak­tors errichtet wer­den soll. Der Bau dieses Lagers wurde bere­its genehmigt, ohne die nach EU Recht notwendi­ge gren­züber­schre­i­t­ende Umweltverträglichkeit­sprü­fung (UVP)
Wir fordern den offiziellen Ein­spruch der Lan­desregierun­gen von NRW und RLP gegen die Genehmi­gung OHNE gren­züber­schre­i­t­ende UVP.

Wir haben gemein­sam mit Green­peace AC, IPPNW AC und NABU AC Briefe an die fol­gen­den Min­is­te­rien geschrieben:

  1. Min­is­teri­um für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz,
    Staatssekretär Dr. Thomas Griese
  2. Min­is­teri­um für Umwelt, Land­wirtschaft, Natur- und Ver­brauch­er­schutz des Lan­des Nor­drhein-West­falen, Frau Min­is­terin Ursu­la Heinen-Esser
  3. Min­is­teri­um für Wirtschaft, Inno­va­tion, Dig­i­tal­isierung und Energie des Lan­des Nor­drhein-West­falen, Min­is­ter Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Darin fordern wir:

Da das Zwis­chen­lager bere­its im Feb­ru­ar genehmigt wurde, fordern wir, gegen diese Genehmi­gung ohne gren­züber­schre­i­t­ende UVP zu protestieren und eine solche einzufordern.
Weit­er­hin fordern wir die Lan­desregierun­gen auf, erneut eine Beschw­erde (wie sein­erzeit gegen die Laufzeitver­längerun­gen der Reak­tor­blöcke Tihange 1, Doel 1 und Doel 2) bei der EU-Kom­mis­sion und auch bei den Sekre­tari­at­en von Espoo- und Aarhus-Kon­ven­tion einzureichen.

Die Notwendigkeit ein­er gren­züber­schre­i­t­en­den UVP mit Öffentlichkeits­beteili­gung ergibt sich aus den bei­den völk­er­rechtlichen Kon­ven­tio­nen, der Espoo- und der Aarhus-Kon­ven­tion. Das EuGH-Urteil zur Laufzeitver­längerung der Reak­toren Doel 1 und 2 fordert aus­drück­lich nicht nur die Anwen­dung des EU-Recht­es zur UVP, son­dern auch die Anwen­dung der o.g. Kon­ven­tio­nen  (Urt. v. 29.07.2019, Az. C‑411/17).

Der Kernkraftwerks­stan­dort Tihange (Gemeinde Huy, Wal­lonie), nur ca. 60 km von der deutschen Gren­ze ent­fer­nt, war bere­its in den ver­gan­genen Jahren durch den mit Tausenden Ris­sen im Reak­tor­druck­be­häl­ter belasteten Reak­tor­block 2 der Anlage Gegen­stand der öffentlichen Diskus­sion in den angren­zen­den deutschen Bun­deslän­dern NRW und RLP. Die Bedro­hung der in Hauptwin­drich­tung liegen­den Men­schen führte zu großen Protesten (Tri­na­tionale Men­schen­kette mit 50.000 Teil­nehmern in 2017 und über 500.000 Unter­schriften zu ein­er Peti­tion an die bel­gis­che Atom­auf­sicht in 2018). Noch immer läuft die Klage gegen die Wieder­in­be­trieb­nahme von über 90 Gemein­den in Deutsch­land, den Nieder­lan­den und Lux­em­burg und dem Land Rhein­land-Pfalz vor dem bel­gis­chen Staatsrat.

Aktuell wird vom Betreiber des Kernkraftwerks der Bau eines Zwis­chen­lagers für abge­bran­nte Bren­nele­mente geplant, das unser Anlass zu großer Besorg­nis ist.
Der Bau eines Trock­en­lagerge­bäudes für 120 Cas­toren soll nach der Entschei­dung des zuständi­gen Min­is­teri­ums unseres Wis­sens eine Betrieb­s­genehmi­gung für 80 (!) Jahre erhalten.
In Deutsch­land sind die Genehmi­gun­gen für Stan­dort-Zwis­chen­lager generell auf 40 Jahre begren­zt, was der tech­nis­chen Lebens­dauer der dort ein­ge­lagerten Behäl­ter (Cas­toren) für abge­bran­nte Bren­nele­mente entspricht.
Nach Mei­n­ung von Experten ist davon auszuge­hen, dass in diesem lan­gen Zeitraum Undichtheit­en an den Behäl­tern entste­hen. Für die dann notwendi­gen Repara­turen müsste am Stan­dort eine „heiße Zelle“ zur Ver­fü­gung ste­hen. Dies ist in der Pla­nung jedoch nicht vorgesehen.

Auch die bautech­nis­che Qual­ität des Gebäudes weicht gravierend von dem ab, was heute üblich­er Stan­dard für die Gebäude­hülle eines solchen Lagers ist. Das geplante Dach soll eine Beton­decke von nur 20 cm Dicke erhal­ten. Zum Ver­gle­ich: Das neue Zwis­chen­lager in Lub­min soll eine Betondicke von 180 cm in den Wän­den und dem Dach erhal­ten, um auch dem Absturz eines großen Verkehrs­flugzeuges zu widerstehen.

Dies führt unseres Eracht­ens zu ein­er beson­deren Gefährdung, da in nur 15 km Ent­fer­nung der große Pas­sagi­er- und Fracht­flughafen Liège-Bier­set liegt. Dessen Roll­bah­nen weisen genau auf das Kraftwerksgelände.
Der Stan­dort des Gebäudes (zwis­chen den Kühltür­men von Tihange 2 und 3, nahe der öffentlichen Straße ent­lang des Betrieb­s­gelän­des) und die Lüf­tungsöff­nun­gen für die pas­sive Küh­lung der wärme­abgeben­den Cas­toren sind so ungün­stig ori­en­tiert und kon­stru­iert, dass sie leicht zugänglich für ter­ror­is­tis­che Attack­en mit panzer­brechen­den Waf­fen sind. Ihnen fehlen nach der vor­liegen­den Pla­nung jegliche davor geset­zte Schutzwände, wie sie zum Beispiel beim größten deutschen Zwis­chen­lager in Gun­drem­min­gen nachgerüstet wurden.
Diese gravieren­den Pla­nungsmän­gel erfüllen uns als Men­schen hin­ter der nahe­liegen­den Gren­ze, die bekan­ntlich keinen Schutz im Falle eines nicht vorherge­se­henen Unfalls oder eines beab­sichtigten Angriffs auf das Gebäude bietet, mit großer Sorge.

 

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