Beitragsordnung der Initiative 3Rosen e.V. Aachen
1 Ermächtigungsgrundlage
Diese Beitragsordnung setzt die Bestimmung des § 3 Nr. 8 der in der Mitgliederversammlung vom 27.09.2022 beschlossenen Vereinssatzung um.
2 Beitragspflicht
Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Ehrenmitglieder und Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sind beitragsfrei.
3 Höhe und Fälligkeit des Beitrags
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 60 Euro (i.W. sechzig Euro). Er ist jeweils am 01. März eines jeden Jahres fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Beitrags auf dem Vereinskonto an
Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag vom Vorstand ermäßigt werden.
4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge werden von den Mitgliedern bis zu dem genannten Termin auf das Vereinskonto bei der Sparkasse Aachen IBAN DE89 3905 0000 1072 8942 54 überwiesen. Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 5 Euro je Mahnung.
5 Kündigung der Mitgliedschaft
Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
6 Änderungen
Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung 01.01.2023 in Kraft
Aachen, 27.09.2022